Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohlfühlreisen Wesel
(im folgenden Reiseveranstalter genannt)
(Stand: 01.08.2021)
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (z.B. per Anmeldeformular oder per E-Mail), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Wohlfühlreisen 60plus (im folgenden Reiseveranstalter genannt) zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aus.
2. Zahlung des Reisepreises
a) Mit Vertragsabschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von zwanzig % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,00 € zuzüglich separat gebuchter Tickets, fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
b) Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
c) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Reiseveranstalter zugesandt oder ausgehändigt.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospekte zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Sonderleistungen, Eintrittskarten und Ermäßigungen
Die auf dem Anmeldeformular vermerkten Buchungen für Sonderleistungen sind verbindlich. Die Kosten hierfür werden dem Reisepreis hinzugerechnet.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
ab 90. Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtpreises
ab 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
ab 15. Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtpreises
10. bis 2. Tag vor Reisebeginn 90 % des Gesamtpreises
1 Tag vor Reisebeginn und am Anreisetag 100 % des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihre wesentlich höheren Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der Reiseveranstalter einen solchen Anspruch geltend, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl ist zu den Reisen angegeben. Bei Reisen in Kleingruppen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 Personen. Wir behalten uns vor, Mehrtagesreisen wegen Minderbeteiligung bis drei Wochen vor Reiseantritt abzusagen. Tagesfahrten wegen Minderbeteiligung können bis eine Woche vor Reiseantritt abgesagt werden.
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Reiseveranstalter müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) Der Reiseveranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt durch den Reiseveranstalter später als 3 Wochen/1 Woche vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Wird die Reise aus einem der vorgenannten Gründe nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern.
10. Ausschlussfrist und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 10 verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 10 betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. c) Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. d) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. b) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. c) Für Klagen vom Reiseveranstalter gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
12. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis enthalten.
Veranstalter: Wohlfühlreisen Wesel, Klaus Buchholz – In der Luft 56 – 46485 Wesel – 0281/14 79 31 60 – info@wohlfüehlreisen-wesel.de